ESG-Reporting

Was ist ESG-Reporting?

Beim ESG-Reporting handelt es sich um einen Bericht, der alle Nachhaltigkeits-Aktivitäten eines Unternehmens beschreibt, die sich auf die folgenden Bereiche auswirken:

Umwelt

(Environmental)

  • CO2-Emissionen
  • Energieverbrauch
  • Recyclingfähige Materialien

Soziales

(Social)

  • Zufriedenheit
  • Weiterbildungs-angebote
  • Bezahlung

Unternehmensführung

(Governance)

  • Compliance
  • Diversität
  • Transparenz

Der Begriff «ESG» stammt aus der Finanzwelt und dient anlegenden Personen sowie weiteren Stakeholder:innen als Entscheidungsgrundlage, um in nachhaltige Anlageprodukte zu investieren. Ein veröffentlichter Nachhaltigkeitsbericht macht ESG-Kennzahlen mess- und vergleichbar und steigert die Transparenz sowie Glaubwürdigkeit Ihrer Unternehmung.

Ziele des ESG-Reporting

Das ESG-Reporting ermöglicht es, Unternehmen auf Nachhaltigkeitsaspekte hin zu bewerten. Was seit Jahrzenten in der Finanzberichterstattung eine Selbstverständlichkeit darstellt, ist noch Neuland in der sich stetig weiterwachsenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieses gibt den Marktteilnehmer nun ein Werkzeug, um den ökologischen und sozialen Impact des Unternehmens genauer zu betrachten und zu beurteilen. Bei der UN-Klimakonferenz COP26 im Jahr 2022 einigten sich bspw. knapp 200 Länder auf gemeinsame ESG-Ziele. Dazu zählt unter anderem auch, dass sich diese Länder zum Kohleausstieg verpflichtet haben. Viele Unternehmen haben dabei ihre Verpflichtungen jetzt schon erkannt und immer mehr veröffentlichen ihre ESG-Kennzahlen.

Erstellung von ESG-Reportings: Was müssen Sie beachten?

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist i.d.R. aufwändig und komplex. Denn Nachhaltigkeit betrifft viele Prozesse und Geschäftsbereiche. Deshalb ist es empfehlenswert, eine ESG-Reporting-Software zu verwenden. Sie ermöglicht es Ihnen, Prozesse zu steuern und die ESG-Daten zu sammeln, erfassen und zu monitoren. Viele Unternehmen bereiten die Daten aktuell noch in Tabellenkalkulationsprogrammen wie Excel auf, jedoch werden diese Daten anschliessend in aller Regel in eine ESG-Software übertragen und dort ausgewertet. Die erfassten Daten dienen letztlich als Basis für die ausgewiesenen KPIs und Darstellungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Aufgrund der riesigen Datenmenge und den vielen manuellen Schritten ist der gesamte Reporting-Prozess aktuell noch fehleranfällig. Mit einem ESG-Tool geht das Reporting leichter von der Hand. Denn es führt verschiedene Datenquellen zusammen. Zudem gilt es, einen ESG-Standard beim Reporting einzubeziehen (z.B. Nichtfinanzielle Berichterstattung gem. Art. 964b OR in der Schweiz, oder internationale Standards wie GRI, GHG Protocol, CSRD/ESRS etc.). Denn so ist die Auswertung für Finanzverantwortliche und Stakeholder:innen vergleichbar und nachvollziehbar. Eine ESG-Software unterstützt Sie dabei.

Resa Business Audit unterstützt das neue ESG Rating- und Reporting Tool «esg2go» des CCRS (Center for Corporate Responsibility and Sustainability) der Friborg University of Applied Sciences in der Kategorie «Professionals».

Ein esg2go-Professional ist jemand, der sich als Spezialist (professioneller Berater in Umweltfragen) qualifiziert hat. Professionals werden von esg2go sorgfältig ausgewählt und ausgebildet. In einer Online-Schulung werden die Grundlagen und Besonderheiten des esg2go Rating- und Berichtsstandards vermittelt und anschliessend eine Prüfung abgelegt. Danach werden Sie als esg2go-Profi anerkannt (Quelle: https://esg2go.org/pros-partner).

Der offizielle Launch von esg2go fand am 10. Juni 2022 statt. Das esg2go Tool deckt alle Dimensionen von Environmental, Social und Governance (ESG) ab. Ziel von esg2go ist es, ein einfaches, benchmarkbasiertes Instrument zur Nachhaltigkeitsbewertung zu schaffen, welches in der Schweiz für KMUs und Grossunternehmen zum Standard werden soll. Mit esg2go können Sie innert wenigen Minuten Ihre Daten erfassen und auswerten lassen. Zudem kann ein Nachhaltigkeitsbericht automatisch erstellt werden, z.B. auf Basis von GRI. Wir beraten Sie im gesamten Prozess, von der Datenerfassung bis hin zu den Auswertungen, um eine hohe Compliance sicherzustellen und best-practices zu empfehlen. Zudem sehen Sie auf einen Blick, wo Sie im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern stehen. Sie profitieren bei allen esg2go Bestellungen von einem 10% Rabatt.

Mit unserem Engagement zeigen wir, dass uns Nachhaltigkeit wirklich wichtig ist, dass wir uns laufend weiterbilden und dass wir als esg2go Professional einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Welt leisten.

Wer prüft ESG-Kennzahlen?

Mit der Einführung der CSRD wird der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts im Konzernabschluss offengelegt. Der Nachhaltigkeitsbericht unterliegt im Rahmen der Wirtschaftsprüfung zum ersten Mal einer extern Prüfpflicht. Hierbei gilt zunächst noch eine Prüfung mit limited assurance (begrenzter Sicherheit). Mittelfristig ist ein Übergang zu einer Prüfung mit reasonable assurance (hinreichender Sicherheit) vorgesehen. Sie können Ihre ESG-Kennzahlen durch uns prüfen lassen mittels ISAE3000 Prüfbericht (international anerkannter Prüfungsstandard), um Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den Stakeholder:innen zu erhöhen und eine hohe Compliance sicherzustellen. Wir bieten auch freiwillige Vorabprüfungen an, bei welchen wir die Eignung der Kennzahlen zuerst objektiv überprüfen und den Prüfscope für eine künftige externe Prüfung gemeinsam definieren.

In der Schweiz gibt es seit Finanzjahr 2023 ebenfalls ESG-Berichterstattungspflichten im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative:

  1. Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
  • Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten, basierend auf OR 964j-l: 1. Januar 2023 (erstmalige Berichterstattung im Jahr 2024 für das Finanzjahr 2023)
  • Kinderarbeit, basierend auf OR 964j-l: 1. Januar 2023 (erstmalige Berichterstattung im Jahr 2024 für das Finanzjahr 2023)
2. Nicht-finanzielle (Nachhaltigkeits-) Berichterstattung:
  • Basierend auf OR 964a-c: 1. Januar 2023 (erstmalige Berichterstattung im Jahr 2024 für das Finanzjahr 2023)
  • Basierend auf der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange: 1 Januar 2024 (erstmalige Berichterstattung nach TCFD im Jahr 2025 für das Finanzjahr 2024)

Die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung gilt für Publikumsgesellschaften und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA regulierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (i) eine Bilanzsumme von CHF 20 Mio. oder (ii) einen Umsatzerlös von CHF 40 Mio. erzielen.

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