Am 6. März 2024 verabschiedete die SEC die endgültige Regelung über „klimabezogene Offenlegungen“. Die Verordnung schreibt vor, dass Registrierungspflichtige in ihren Jahresberichten klimabezogene Angaben machen müssen, und zwar beginnend mit den Jahresberichten per 31. Dezember 2025 für große Unternehmen, die am Ende des Kalenderjahres ein beschleunigtes Registrierungsverfahren durchführen.
Der Bundesrat setzt weiterhin auf die internationale Harmonisierung der Regeln für nachhaltige Unternehmensführung. In seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat er die Vernehmlassung zu neuen Nachhaltigkeits-Bestimmungen für Schweizer Unternehmen eröffnet. Zukünftig sollen mehr Unternehmen, ähnlich wie in der EU, verpflichtet werden, umfassend über die Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruption sowie Massnahmen zu berichten. Diese Initiative zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen bezgl. Nachhaltigkeit zu erhöhen.
Das Jahr 2024 markiert den Beginn der Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die umfassende Nachhaltigkeitsberichte erfordert. Erste (Konzern)Nachhaltigkeitsberichte gemäss ESRS werden bald erwartet, bevor weitere grosse EU-Tochtergesellschaften, EU-börsenkotierte KMU und Drittstaatsunternehmen schrittweise zur Anwendung der CSRD bzw. ESRS-Berichterstattung verpflichtet werden. Um grosse und mittelständische Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, zu unterstützen, haben wir Meilensteine im Rahmen der Implementierung des Nachhaltigkeitsberichtes gem. ESRS identifiziert, welche für eine erfolgreiche Umsetzung entscheidend sein können.
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